Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung

Wir, die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG, legen großen Wert darauf, dass unsere Internetpräsenz für alle Nutzer zugänglich ist, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten. Daher möchten wir eine möglichst angenehme und einfache Nutzung unserer Inhalte gewährleisten.

1. Aktueller Stand der Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Karriereseite von MADSACK (https://www.madsack-karriere.de/).
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit richten sich nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Das bedeutet konkret:

  • Tastaturnavigation: Unsere Seite ist vollständig per Tastatur navigierbar. Alle interaktiven Elemente wie Links, Buttons und Formulare lassen sich ohne Maus bedienen.
  • Struktur: Die Navigation ist logisch strukturiert und leicht verständlich.
  • Kontraste: Texte und Hintergründe weisen ausreichende Farbkontraste für eine gute Lesbarkeit auf.
  • Medien: Videos werden mit Untertiteln bereitgestellt.
  • Bilddarstellung: Grafische Elemente, die rein dekorativen Zwecken dienen, sind so optimiert, dass sie den Lesefluss für Hilfstechnologien nicht stören.
  • Kompatibilität: Die Seite ist auf die Nutzung mit Screenreadern und anderen Hilfstechnologien ausgelegt.

2. Rückmeldemechanismus

Wir verstehen Barrierefreiheit als kontinuierliche Aufgabe. Solltest du auf Hürden stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über dein Feedback.

2.1 Kontaktmöglichkeiten:
Über folgenden Kontakt kannst du uns Mängel ins Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
E-Mail: karriere@madsack.de

Wir werden deine Anfragen schnellstmöglich bearbeiten und bemühen uns, innerhalb von 7 Werktagen zu antworten.

2.2 Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsverfahren)

Solltest du der Ansicht sein, dass unsere Antwort auf deine Anfrage aus den oben genannten Kontaktmöglichkeiten nicht zufriedenstellend ist, kannst du bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Kontakt zur Schlichtungsstelle (§ 9d NBGG)
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Datum der Erstellung: 27. Juni 2025
Letzte Aktualisierung: 16. März 2026